Krankenkassen sind zur Zahlung bei Arbeitsunfähigkeit verpflichtet, wenn der Urlaub in ein EU-Land führt.
ARLSRUHE. Während des Bezugs von Krankengeld dürfen Kranke Urlaub machen, sofern dies der Genesung nicht schadet. Dabei bleibt der Anspruch auf Krankengeld bestehen, wenn die Reise in ein anderes EU-Land führt, wie das Sozialgericht (SG) Karlsruhe in einem aktuell veröffentlichten Urteilentschied. Auch Reisen in andere Länder sind danach leichter möglich.